Der notarielle Kaufvertrag

Jetzt geht es ans Eingemachte. - Sie haben Ihre Immobilie gefunden, eine Finanzierung von der Bank bekommen und sitzen nun bei dem Notar Ihrer Wahl. Der Verkäufer und der Makler sind auch mit bei dem Termin anwesend.

Doch was hat das ganze da zu bedeuten, was der Notar da vorließt? - Ich bieten meinen Käufern und Verkäufern immer die Möglichkeit, sich mit mir vor dem eigentlichen Notartermin zusammen zu setzen, damit wir schon einmal den Kaufvertrag durchlesen und ich ihn erkläre oder Fragen dazu beantworte. - So sind Sie dann optimal vorbereitet.

Da jeder Notar seine eigenen Klauseln und Wortspielereien in seinen Verträgen macht, ist auch jeder Vertrag anders geschrieben. Somit stellt das nachfolgende auch keine Rechtsberatung da, oder erhebt Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. - Ich versuche lediglich zu erklären, was da so alles rein gehört oder rein gehören kann. - Der von Ihnen gewählte Notar ist immer für beide Seiten, Käufer und Verkäufer da, somit also neutral. Um einen guten Notar zu finden, fragen Sie am besten Ihren Makler, der kennt von seiner täglichen Arbeit viele Notare und kann hier eine Empfehlung aussprechen.

 


So dann mal los - Was steht in einem Kaufvertrag für ein Haus? - Und ganz wichtig, wenn Sie etwas was der Notar vorliest nicht verstehen, unterbrechen Sie Ihn und bitten um eine genaue Erklärung dessen was er da vorliest. Das ist nicht unhöflich, sondern gibt Ihnen nur Sicherheit. Es gibt auch während des Notartermins immer noch die Möglichkeit den Vertrag zu ändern. Nach der Unterschrift ist dieses nur sehr schwer. Dies gilt für den Verkäufer und für den Käufer.

  • Verkäufer und Käufer werden benannt und müssen sich dem Notar gegenüber auch ausweisen (also dringend den Personalausweis mitbringen zum Termin mit dem Notar und auch die steuerliche Identifizierungsnummer)
  • Der Kaufgegenstand wird genau beschrieben, mit Adresse und der Grundbuchbezeichnung
  • Es wird erläutert was im Grundbuch des Kaufobjektes steht. Hier können z.B. Wegerechte und Grundschulden vorhanden sein
  • Dann können weitere Rechte, welche bei dem Besitzer des Kaufgegenstandes sind und welche auf den Käufer übergehen, erläutert werden, sofern dies vorhanden sind
  • Die Höhe des Kaufpreises, der Tag an welchem der Kaufpreis bezahlt werden muss wird (Kaufpreisfälligkeit), sowie die Art und Weise wie das Geld bezahlt werden muss wird geregelt
  • Der Übergabetag wird geregelt und in welchem Zustand der Kaufgegenstand an dem Tag dann sein soll, wird bestimmt. Ebenso wird geklärt, ob es Schäden am Haus gibt, welche unter Umständen Erwähnung finden müssen.
  • Es wird vereinbart, wie das Grundbuch sein muss, wie mit verauslagten Versicherungsprämien und Grundsteuern verfahren wird.
  • Rechte an der Gebäudeversicherung werden vom Verkäufer auf den Käufer übertragen
  • Der Verkäufer beantragt ggf. Löschungen von Grundschulden
  • Der Notar erläutert dann noch schriftlich, was es mit der Grundsteuer und dem Vorkaufsrecht von der Gemeinde oder Stadt auf sich hat.
  • Die Angestellten des Notares werden bevollmächtigt für den Verkäufer und Käufer Anträge zu stellen die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen (so müssen dann Käufer und Verkäufer nicht immer wieder beim Notar auftauchen um etwas zu unterschreiben)
  • Die Kosten des Notares werden geklärt
  • und was bei vielen Notaren auch noch mit drin steht, ist die sogenannte Makler-Klausel. Jedoch wird ein guter Makler dafür Sorge tragen, dass diese Kosten den sogenannten Wert der Urkunde nicht erhöht und somit durch den Makler nicht noch weitere Kosten verursacht werden.
  • zu guter Letzt sollte der Vertrag mit der salvatorischen Klausel enden
  • So dann unterschreiben Verkäufer, Käufer und der Notar, wenn der Notar fertig vorgelesen hat.

Letztlich wird in dem Vertrag nur alles noch einmal schriftlich geregelt, was vor dem Vertragstermin schon besprochen worden ist. Ein guter Notar weiß, wie er die ganze Sache mit dem Vorlesen auflockern kann und sorgt dafür dass während des Vorlesens keiner der Vertragsparteien einschläft.